30. Juli 2024

Niederurnen GL: 59-jähriger Betäubungsmittelhändler (Albaner) verhaftet

Am Mittwoch, 24. Juli 2024, konnte die Kantonspolizei Glarus in Niederurnen einen 59-jährigen Betäubungsmittelhändler verhaften. Die anschliessende Durchsuchung der Wohnung, in welcher der Verhaftete logierte, förderte grössere Mengen von Bargeld und Betäubungsmitteln zutage. Insgesamt konnten unter Zuhilfenahme eines Spürhundes ca. ein Kilogramm Heroin, rund 40 Gramm Kokain sowie Streckmittel sichergestellt werden.

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Obstalden GL: Tödlicher Bergunfall - 57-jährige Frau stürzte ca. 100 Meter in die Tiefe

Am Dienstag, 30.07.2024, ca. 12:30 Uhr, ereignete sich in Obstalden, Mürtschenstock, Gemeinde Glarus Nord, ein Bergunfall mit Todesfolge. Eine 57-jährige Frau war mit ihrem 47-jährigen Partner anlässlich einer Wandertour auf dem Mürtschenstock unterwegs. Nach einem Aufstieg über die Westflanke begaben sich die beiden Wanderer zur Ostseite des Bergs, um nach Murg zu gelangen.

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Montagny-près-Yverdon VD: Versuchter Einbruchdiebstahl in Geldautomaten

Am Dienstag, den 30. Juli 2024, gegen 04:00 Uhr wurde ein Geldautomat in Montagny-près-Yverdon durch mehrere Explosionen beschädigt. Die Anlage wurde sehr stark beschädigt. Die Täter flüchteten, konnten jedoch das Geld nicht an sich nehmen. Aufgrund ihrer Zuständigkeit für Sprengstoffdelikte wurde die Bundesanwaltschaft informiert, die zusammen mit den Ermittlern von fedpol und der Kantonspolizei Waadt die Ermittlungen führt.

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Kanton Schaffhausen: 1. August – Vorsicht im Umgang mit Feuerwerkskörpern

Im Umgang mit Feuerwerk kommt es am Schweizer Nationalfeiertag, 1. August, immer wieder zu Unfällen mit teilweise schwerwiegenden Folgen. Die Schaffhauser Polizei appelliert an die Bevölkerung, die grundlegendsten Vorsichtsmassnahmen zu beachten. Die Schaffhauser Polizei bittet darum, Mitmenschen und Tiere nicht unnötig mit dem Abbrennen von Feuerwerk rund um den Schweizer Nationalfeiertag, den 1. August, zu erschrecken. Das Abfeuern von Feuerwerk ist im Kanton Schaffhausen nur an bewilligten Tagen erlaubt. Wer sich nicht daran hält, muss mit einer Anzeige wegen Ruhestörung rechnen.

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