Kantonspolizei Zürich: Polizei erinnert an das Reissverschlussprinzip gegen Staus
Reissverschluss statt Gedränge. Endet ein Fahrstreifen, gilt das Reissverschlussprinzip: Beide Spuren werden bis zum Spurabbau genutzt, erst dort wird abwechslungsweise eingefädelt.
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