(Mitlödi GL). Am Dienstag, 3. November 2026, kurz nach 18.30 Uhr, kam es auf der Hauptstrasse zwischen Glarus und Linthal zu mehreren gefährlichen Verkehrssituationen.
Eine Autofahrerin war von Glarus in Richtung Linthal unterwegs.
Polizei.news | Kanton Glarus | Täglich aktuell
Das Wichtigste auf einen Blick
- Ereignis: Mehrere gefährliche Verkehrssituationen.
- Datum: Dienstag, 3. November 2026.
- Uhrzeit: Kurz nach 18.30 Uhr.
- Strecke: Hauptstrasse zwischen Glarus und Linthal.
- Fahrtrichtung: Von Glarus in Richtung Linthal.
- Lenkerin: 89-jährige Autofahrerin.
- Erste Gefahrensituation: Fahrzeug geriet ausgangs Glarus zunehmend auf die Gegenfahrbahn.
- Entgegenkommendes Auto: Fahrer musste ausweichen, um eine Frontalkollision zu verhindern.
- Zweite Gefahrensituation: Fussgängerstreifen an der Kreuzung Hauptstrasse/alte Landstrasse in Mitlödi.
- Fussgänger: War bereits beinahe in der Strassenmitte und wurde mutmasslich übersehen.
- Verletzungen: Der Fussgänger blieb unverletzt.
- Polizeikontrolle: Fahrzeug in Luchsingen angehalten.
- Massnahmen: Blut- und Urinprobe angeordnet, Führerausweis abgenommen.
- Zeugen gesucht: Insbesondere die Person auf dem Fussgängerstreifen.
- Hinweise: Kantonspolizei Glarus, Telefon 055 645 66 66.
Zeugenaufruf nach gefährlichen Verkehrssituationen in Mitlödi
Ausgangs Glarus geriet ihr Fahrzeug zunehmend auf die Gegenfahrbahn. Ein entgegenkommender Autofahrer musste ausweichen, um eine Frontalkollision zu verhindern.
In Mitlödi, beim Fussgängerstreifen an der Kreuzung Hauptstrasse / alte Landstrasse übersah die Autofahrerin mutmasslich eine Person, welche den Fussgängerstreifen bereits betreten hatte. Der Fussgänger befand sich zu diesem Zeitpunkt beinahe in der Strassenmitte. Er blieb unverletzt.
Aufgrund der Meldung eines Autofahrers konnte das Fahrzeug schliesslich in Luchsingen durch die Polizei angehalten und die Lenkerin kontrolliert werden. Die Kantonspolizei ordnete bei der 89-jährigen Fahrzeuglenkerin eine Blut- und Urinprobe an und nahm ihr den Führerausweis ab.
Zeugenaufruf
Die Kantonspolizei Glarus sucht Personen, welche die Situation beim Fussgängerstreifen in Mitlödi beobachtet haben. Insbesondere wird die Person, welche sich zum fraglichen Zeitpunkt auf dem Fussgängerstreifen befand, gebeten, sich bei der Kantonspolizei Glarus zu melden.
Hinweise nimmt die Kantonspolizei Glarus unter der Telefonnummer 055 645 66 66 entgegen.
Quelle: Kantonspolizei Glarus
Bildquelle: Kantonspolizei Glarus
Polizei.news informiert | Verkehrssicherheit
Gegenfahrbahn und Fussgänger: Gefahren früh erkennen
Ein Fahrzeug auf der Gegenfahrbahn und ein übersehener Fussgängerstreifen können innerhalb weniger Sekunden lebensgefährliche Situationen schaffen. Besonders bei Dunkelheit erfordert das Autofahren hohe Aufmerksamkeit. Die folgenden Hinweise zeigen, wie Fahrzeuglenkende gefährliche Situationen vermeiden und wie sich Fussgängerinnen und Fussgänger schützen können. Über die Ursache der geschilderten Vorfälle und die Fahrtüchtigkeit der betroffenen Lenkerin liegen noch keine abschliessenden Erkenntnisse vor.
1. Die eigene Fahrspur konsequent einhalten
Wer auf einer Landstrasse unterwegs ist, muss seine Fahrspur jederzeit zuverlässig einhalten können. Besonders bei Dunkelheit können Kurven, Fahrbahnmarkierungen und die Scheinwerfer entgegenkommender Fahrzeuge die Orientierung erschweren. Richten Sie den Blick auf den weiteren Strassenverlauf und vermeiden Sie unnötige Ablenkungen. Wer merkt, dass die Konzentration nachlässt oder das Fahrzeug wiederholt von der gewünschten Fahrlinie abweicht, sollte die Fahrt an einer sicheren Stelle unterbrechen und die Ursache klären.
2. Bei Gegenverkehr rechtzeitig reagieren
Gerät ein entgegenkommendes Fahrzeug über die Strassenmitte, kann sich der verfügbare Raum plötzlich stark verkleinern. Reduzieren Sie möglichst kontrolliert die Geschwindigkeit, halten Sie die eigene Fahrspur und beurteilen Sie, ob eine sichere Ausweichmöglichkeit besteht. Abrupte Lenkbewegungen können insbesondere bei höheren Geschwindigkeiten gefährlich werden. Vermeiden Sie ein riskantes Ausweichmanöver auf die Gegenfahrbahn. Bei einer akuten Gefährdung steht die eigene Sicherheit im Vordergrund. Beobachtungen über auffällige Fahrweisen können der Polizei gemeldet werden.
3. Vor Fussgängerstreifen Geschwindigkeit reduzieren
Autofahrende müssen sich Fussgängerstreifen mit besonderer Vorsicht nähern. Wer zu Fuss die Fahrbahn bereits überquert oder erkennbar überqueren möchte, hat gegenüber dem allgemeinen Fahrzeugverkehr grundsätzlich Vortritt. Fahrzeuglenkende müssen die Geschwindigkeit rechtzeitig anpassen und nötigenfalls anhalten. Gerade in der Dämmerung oder bei Dunkelheit können dunkel gekleidete Personen schwer zu erkennen sein. Auch bei wenig Verkehr ist deshalb mit Menschen zu rechnen, die einen Fussgängerstreifen benutzen möchten.
4. Fussgänger sollten sich nicht allein auf den Vortritt verlassen
Das Vortrittsrecht schützt nicht vor jeder Gefahr. Fussgängerinnen und Fussgänger sollten vor dem Betreten der Fahrbahn aufmerksam in beide Richtungen schauen und sich vergewissern, dass die herannahenden Fahrzeuge rechtzeitig anhalten können. Bei mehreren Fahrstreifen muss jede Fahrbahnhälfte gesondert beachtet werden. Helle Kleidung und reflektierende Elemente erhöhen bei Dunkelheit die Sichtbarkeit. Besonders wichtig ist, nicht unvermittelt hinter parkierten Fahrzeugen oder anderen Sichthindernissen auf die Strasse zu treten.
5. Fahrtüchtigkeit ist wichtiger als das Lebensalter
Mit zunehmendem Alter können sich Sehvermögen, Reaktionsgeschwindigkeit und gesundheitliche Voraussetzungen verändern. Diese Veränderungen sind jedoch individuell sehr unterschiedlich. Das Alter allein beweist keine mangelnde Fahrtüchtigkeit. In der Schweiz müssen Inhaberinnen und Inhaber bestimmter Führerausweiskategorien ab dem 75. Altersjahr regelmässige verkehrsmedizinische Kontrolluntersuchungen absolvieren. Wer unabhängig vom Alter Schwierigkeiten beim Fahren feststellt, sollte ärztlichen Rat einholen und die eigene Fahrtüchtigkeit überprüfen lassen.
6. Blut- und Urinproben dienen der Abklärung
Nach auffälligen Verkehrsereignissen kann die Polizei unter den gesetzlichen Voraussetzungen medizinische Untersuchungen und Proben anordnen. Dabei können beispielsweise mögliche Einflüsse von Alkohol, Medikamenten oder anderen Substanzen abgeklärt werden. Die blosse Anordnung einer Blut- oder Urinprobe bedeutet nicht, dass eine Beeinträchtigung bereits nachgewiesen ist. Auch die Abnahme des Führerausweises im Rahmen einer polizeilichen Kontrolle ist von der abschliessenden Beurteilung durch die zuständigen Behörden zu unterscheiden.
7. Zeugenaussagen können den Ablauf klären
Bei gefährlichen Verkehrssituationen können Aussagen unbeteiligter Personen entscheidend sein. Wer den Vorfall beobachtet hat, sollte möglichst präzise Angaben zum Ort, zur Uhrzeit, zur Fahrtrichtung und zum Verhalten der beteiligten Personen machen. Auch Beobachtungen unmittelbar vor oder nach einer gefährlichen Situation können hilfreich sein. Wichtig ist, zwischen eigenen Wahrnehmungen und späteren Vermutungen zu unterscheiden. Wer selbst betroffen war, sollte dies der Polizei ebenfalls mitteilen. Videoaufnahmen können gegebenenfalls den Einsatzkräften zur Verfügung gestellt werden, sollten aber nicht unkontrolliert veröffentlicht werden.
Gut zu wissen: Eine Beinahekollision kann für die polizeiliche Abklärung ebenso relevant sein wie ein Verkehrsunfall mit Sachschaden. Auch ohne einen tatsächlichen Zusammenstoss können gefährliche Fahrmanöver untersucht werden. Die Polizei ist dabei auf genaue Beobachtungen angewiesen. Im vorliegenden Fall sucht sie insbesondere die Person, die den Fussgängerstreifen in Mitlödi bereits betreten hatte.
Praktischer Tipp: Wenn Sie ein Fahrzeug mit auffälliger Fahrweise beobachten, halten Sie Abstand und versuchen Sie nicht, die fahrende Person selbst anzuhalten. Bei einer unmittelbaren Gefahr können Sie die Polizei über 117 verständigen. Merken Sie sich nach Möglichkeit den Standort, die Fahrtrichtung und das Kontrollschild, ohne sich durch Notizen oder die Bedienung des Mobiltelefons selbst vom Fahren abzulenken.
Weitere Informationen: Hinweise zu sicherem Fahrverhalten, Fussgängerstreifen und Verkehrsprävention finden Sie bei Polizeinews Prävention und auf Polizeinews Glarus.
Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion