Amtsmissbrauch? Staatsanwaltschaft hält Fesselung einer Frau für unverhältnismässig

(Camignolo TI). Im Zusammenhang mit einem Polizeieinsatz am 13. Oktober 2025 während einer nicht bewilligten Kundgebung bei der Sekundarschule von Camignolo hat die Staatsanwaltschaft mitgeteilt, dass gegen zwei Polizisten wegen Amtsmissbrauchs Strafbefehle erlassen wurden.

Die Kundgebung fand am Rande einer Debatte und einer kantonalen Parteiversammlung statt.

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Das Wichtigste auf einen Blick

  • Vorfall: Fesselung einer Frau bei einer nicht bewilligten Kundgebung.
  • Ort: Sekundarschule von Camignolo, Kanton Tessin.
  • Datum: 13. Oktober 2025.
  • Beschuldigte: Zwei Polizisten der Kantonspolizei Tessin und der Stadtpolizei Lugano.
  • Vorwürfe: Amtsmissbrauch und Tätlichkeiten.
  • Beurteilung: Staatsanwaltschaft erachtet das Anlegen von Handschellen als unverhältnismässig.
  • Beweismittel: Einvernahmen, Videoaufnahmen und Aktenauswertung.
  • Strafbefehle: Bedingte Geldstrafen von 15 beziehungsweise 10 Tagessätzen.
  • Zusätzliche Sanktionen: Geldbussen und Verfahrenskosten.
  • Probezeit: Zwei Jahre.
  • Rechtsmittel: Einsprache innert zehn Tagen möglich. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Staatsanwaltschaft beurteilt Einsatz von Handschellen als unverhältnismässig

Auf der Grundlage einer Rekonstruktion des Sachverhalts anhand von Einvernahmen, Videoaufnahmen des Vorfalls und einer Prüfung der Akten wurde das Anlegen von Handschellen bei einer Frau unter den konkreten Umständen als unverhältnismässig beurteilt.

Zwei Polizisten wegen Amtsmissbrauchs und Tätlichkeiten beschuldigt

Generalstaatsanwalt Andrea Pagani erliess deshalb zwei Strafbefehle gegen den Einsatzleiter der Kantonspolizei, der das Anlegen der Handschellen angeordnet und selbst durchgeführt hatte, sowie gegen einen Polizisten der Stadtpolizei Lugano, der beim Anlegen der Handschellen mitwirkte.

Bedingte Geldstrafen und Bussen vorgesehen

Die in den Strafbefehlen vorgesehenen Strafen, die auch den Tatbestand der Tätlichkeiten umfassen, betragen 15 beziehungsweise 10 Tagessätze Geldstrafe. Der Vollzug der Geldstrafen soll bei einer Probezeit von zwei Jahren bedingt aufgeschoben werden. Hinzu kommen jeweils eine Busse sowie die Zahlung der Verfahrenskosten.

Beschuldigte Polizisten können Einsprache erheben

Die Beschuldigten haben nun zehn Tage Zeit, um zu entscheiden, ob sie Einsprache erheben wollen. In diesem Zusammenhang wird daran erinnert, dass bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Entscheids die Unschuldsvermutung gilt.

 

Quelle: Staatsanwaltschaft des Kantons Tessin
Bildquelle: Symbolbild © PeopleImages/Shutterstock.com


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Strafbefehl in der Schweiz: Was er bedeutet und warum die Einsprachefrist so wichtig ist

Nicht jedes Strafverfahren in der Schweiz endet mit einer Gerichtsverhandlung. Bei bestimmten Straftaten kann die Staatsanwaltschaft ein Verfahren durch einen Strafbefehl abschliessen. Dieses vereinfachte Verfahren soll eine effiziente Strafverfolgung ermöglichen. Beschuldigte Personen haben jedoch das Recht, den Strafbefehl anzufechten und eine weitere Überprüfung zu verlangen.

1. Was ist ein Strafbefehl und wann wird er erlassen?

Ein Strafbefehl ist eine Entscheidung der Staatsanwaltschaft, mit der ein Strafverfahren unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen ohne vorgängige Gerichtsverhandlung abgeschlossen werden kann.

Gemäss der Schweizerischen Strafprozessordnung ist das Strafbefehlsverfahren insbesondere dann möglich, wenn die beschuldigte Person den Sachverhalt eingestanden hat oder dieser nach der Untersuchung ausreichend geklärt ist. Zudem darf die vorgesehene Sanktion die gesetzlichen Grenzen für dieses Verfahren nicht überschreiten.

Ein Strafbefehl kann beispielsweise eine Busse, eine Geldstrafe von höchstens 180 Tagessätzen oder eine Freiheitsstrafe von höchstens sechs Monaten vorsehen. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen sind auch Kombinationen verschiedener Sanktionen möglich.

2. Zehn Tage Einsprachefrist: Diese Regeln gelten

Wer einen Strafbefehl erhält und mit dessen Inhalt nicht einverstanden ist, kann dagegen Einsprache erheben. Die gesetzliche Frist beträgt grundsätzlich zehn Tage ab Zustellung. Massgebend ist die Rechtsmittelbelehrung im Strafbefehl.

Schriftliche Einsprache: Beschuldigte Personen müssen ihre Einsprache schriftlich bei der zuständigen Staatsanwaltschaft einreichen. Eine Begründung ist für die beschuldigte Person grundsätzlich nicht erforderlich. Wichtig sind eine klare Erklärung des Einsprachewillens und die eigenhändige Unterschrift.

Was geschieht danach? Die Staatsanwaltschaft überprüft den Fall erneut und kann weitere Beweise erheben. Anschliessend kann sie am Strafbefehl festhalten, das Verfahren einstellen, einen neuen Strafbefehl erlassen oder Anklage beim zuständigen Gericht erheben.

Wird keine gültige Einsprache erhoben, wird der Strafbefehl grundsätzlich rechtskräftig und steht einem gerichtlichen Urteil gleich. Die Einsprachefrist ist deshalb von besonderer Bedeutung.

3. Was bedeuten Tagessätze, bedingte Geldstrafen und Bussen?

Eine Geldstrafe wird in der Schweiz grundsätzlich in Tagessätzen festgelegt. Die Anzahl Tagessätze richtet sich nach dem Verschulden, während die Höhe eines einzelnen Tagessatzes insbesondere von den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen der verurteilten Person abhängt.

Bedingte Geldstrafe: Wird der Vollzug einer Geldstrafe bedingt aufgeschoben, muss diese zunächst nicht bezahlt werden, sofern die verurteilte Person während der Probezeit die entsprechenden Voraussetzungen einhält. Bei neuen Straftaten oder anderen gesetzlich vorgesehenen Umständen kann der bedingte Vollzug widerrufen werden.

Busse: Eine zusätzlich ausgesprochene Busse ist von einer bedingten Geldstrafe zu unterscheiden. Sie wird grundsätzlich fällig, sobald der Entscheid rechtskräftig und vollstreckbar ist.

Auch Verfahrenskosten können der beschuldigten Person auferlegt werden. Welche Beträge tatsächlich zu bezahlen sind, ergibt sich aus dem jeweiligen rechtskräftigen Entscheid.

Gut zu wissen: Die Unschuldsvermutung gilt im Schweizer Strafverfahren bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung. Ein noch anfechtbarer Strafbefehl ist deshalb nicht mit einem endgültigen Schuldspruch gleichzusetzen.

Warum die Zustellung wichtig ist: Die zehntägige Einsprachefrist beginnt grundsätzlich am Tag nach der Zustellung. Bei eingeschriebenen Sendungen gelten besondere Zustellregeln. Wer einen Strafbefehl erhält, sollte deshalb das Zustellungsdatum dokumentieren und die Frist umgehend prüfen.

Praktischer Tipp: Sind Sie mit einem Strafbefehl nicht einverstanden, prüfen Sie die Rechtsmittelbelehrung sofort. Lassen Sie sich bei Unsicherheit rechtlich beraten und warten Sie nicht bis zum letzten Tag. Bewahren Sie eine Kopie Ihrer Einsprache sowie den Nachweis der rechtzeitigen Einreichung auf.

Weitere Informationen: Aktuelle Nachrichten zu Strafverfahren, Polizeieinsätzen und rechtlichen Entwicklungen finden Sie bei Polizeinews Tessin und Polizeinews Prävention.


 

Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion

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