Obwalden: Wildcampieren bleibt verboten – Polizei erinnert an Regeln in Schutzgebieten

Der Spätsommer lädt zum Campieren ein – doch Achtung: Das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen und Wohnmobilen ausserhalb behördlich bewilligter Campingplätze ist verboten.

In allen Naturschutzzonen gilt ein striktes Campierverbot.

Besonders appellieren wir an alle Naturliebhaber, das Verbot in der Moorlandschaft im Glaubenberg zu respektieren – zum Schutz der Natur und zur Schonung der Wildtiere. Auch im Gebiet am Mittagsgüpfi (Gemeinde Alpnach) sowie am Seewensee und Rickhubel (Gemeinde Sarnen) ist das Campieren verboten.

Für ein einmaliges Übernachten – etwa für Durchreisende – ist eine Übernachtung ausserhalb eines Campingplatzes möglich, sofern keine öffentlichen oder privaten Interessen beeinträchtigt werden. Wir bitten alle Campierenden, keine Abfälle zu hinterlassen.

 

Quelle: Kantonspolizei Obwalden
Bildquelle: Kantonspolizei Obwalden

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