(Geroldswil ZH). Gruppierungen von Jugendlichen und jungen Erwachsenen haben am Sonntagabend (1.11.2026) in Geroldswil Feuerwehrleute mit Pyrotechnik angegriffen.
Am Feuerwehrdepot entstand Sachschaden. Die Kantonspolizei Zürich hat interveniert und die Ermittlungen aufgenommen.
Polizei.news | Schweiz | Täglich aktuell
Das Wichtigste auf einen Blick
- Ort: Dorfplatz und Feuerwehrdepot in Geroldswil.
- Zeitpunkt: Sonntag, 1. November 2026, ab etwa 19.30 Uhr.
- Angriff auf Feuerwehr: Ein Feuerwehrmann wurde mit Feuerwerksraketen beschossen.
- Sachschaden: Eine Fensterscheibe des Feuerwehrdepots wurde mit einem Stein eingeworfen.
- Vorangegangener Einsatz: Die Feuerwehr Geroldswil – Oetwil an der Limmat musste wegen eines brennenden Containers ausrücken.
- Angriff auf Polizei: Mehrere Dutzend junge Randalierer zündeten wiederholt Feuerwerkskörper in Richtung der Einsatzkräfte.
- Polizeieinsatz: Mehrere Patrouillen, Personenkontrollen und Wegweisungen.
- Festnahme: Ein 15-jähriger Schweizer wurde verhaftet.
- Beruhigung der Lage: Nach 22.30 Uhr kehrte Ruhe ein.
- Ermittlungen: Kantonspolizei Zürich, Jugendanwaltschaft und Staatsanwaltschaft.
Feuerwehrmann mit Feuerwerksraketen beschossen
Gegen 19.30 Uhr ging die Meldung ein, dass ein Feuerwehrmann mit Feuerwerksraketen beschossen worden sei. Er habe nach einem Einsatz das Feuerwehrdepot verlassen, als er aus einer Gruppierung junger Leute heraus, die sich auf dem Dorfplatz aufhielten, mit Pyrotechnik angegriffen wurde.
Zudem wurde eine Fensterscheibe des Feuerwehrdepots von aussen mit einem Stein eingeworfen. Die Feuerwehr Geroldswil – Oetwil an der Limmat hatte zuvor wegen eines brennenden Containers ausrücken müssen.
Dutzende Randalierer zünden Feuerwerk in Richtung Polizei
Sofort rückten mehrere Patrouillen der Kantonspolizei Zürich aus. Beim Eintreffen der ersten Polizeipatrouillen sahen sich diese mit mehreren Dutzend jungen Randalierern konfrontiert, welche wiederholt in Richtung der Einsatzkräfte Feuerwerkskörper zündeten.
Nach kurzer Zeit, beim Eintreffen weiterer Patrouillen, flüchteten die Jugendlichen in verschiedene Richtungen.
Polizei löst Gruppierungen auf – Ruhe nach 22.30 Uhr
Die Kantonspolizei Zürich patrouillierte im Dorfkern und löste Gruppierungen auf, indem sie Personenkontrollen durchführte und Wegweisungen aussprach. Nach 22.30 Uhr kehrte Ruhe ein.
15-jähriger Schweizer verhaftet
Währenddessen ermittelte und verhaftete die Kantonspolizei einen 15-jährigen Schweizer, der dringend verdächtigt wird, an den Unruhen aktiv beteiligt gewesen zu sein.
Die Jugendanwaltschaft hat in derselben Nacht die notwendigen strafprozessualen Massnahmen ergriffen. Die weiteren Ermittlungen der Kantonspolizei Zürich zusammen mit der Jugendanwaltschaft sowie der Staatsanwaltschaft sind am Laufen.
Quelle: Kantonspolizei Zürich
Bildquelle: Symbolbild © Müller, Benjamin – ETH-Bibliothek Zürich, Bildarchiv / Fotograf: Müller, Benjamin / AIC_02-DD-252140-001 / CC BY-SA 4.0, CC BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=116049074
Polizei.news informiert | Feuerwerk und Sicherheit
Feuerwerk sicher verwenden: Fünf Regeln, die jeder kennen sollte
Feuerwerksraketen, Batterien und andere pyrotechnische Artikel können eindrucksvolle Lichteffekte erzeugen. Gleichzeitig bergen sie Risiken durch Hitze, Funkenflug und unkontrollierte Flugbahnen. Mit einer sorgfältigen Vorbereitung und dem richtigen Verhalten lassen sich viele Gefahren vermeiden.
1. Feuerwerk niemals auf Menschen richten
Feuerwerkskörper dürfen niemals gezielt auf Menschen, Tiere, Fahrzeuge oder Gebäude gerichtet werden. Auch kleine pyrotechnische Artikel können schwere Verbrennungen und Augenverletzungen verursachen.
Feuerwerk gehört ausschliesslich an geeignete Abschussorte. Menschenansammlungen, enge Gassen und stark frequentierte Plätze sind keine geeigneten Orte für das Abbrennen von Raketen und Feuerwerksbatterien.
2. Sicherheitsabstand und stabile Abschussvorrichtung
Der erforderliche Sicherheitsabstand hängt von der Art und Grösse des Feuerwerks ab. Massgebend sind die Hinweise auf der Verpackung und die Gebrauchsanleitung.
Raketen sollten ausschliesslich aus geeigneten, sicher verankerten Abschussvorrichtungen gestartet werden. Sie dürfen weder aus der Hand noch aus instabilen Behältern abgefeuert werden. Feuerwerksbatterien benötigen einen ebenen, festen Untergrund und müssen entsprechend der Anleitung gesichert sein.
3. Blindgänger niemals erneut anzünden
Ein Feuerwerkskörper, der nach dem Anzünden nicht auslöst, kann verzögert reagieren. Nähern Sie sich einem Blindgänger deshalb frühestens nach 15 Minuten.
Unternehmen Sie keinen zweiten Zündversuch. Die Beratungsstelle für Unfallverhütung empfiehlt, Blindgänger mit Wasser zu übergiessen und zur fachgerechten Entsorgung an die Verkaufsstelle zurückzubringen.
4. Kinder und Jugendliche altersgerecht begleiten
Pyrotechnische Artikel sind nach ihrem Gefährdungspotenzial in unterschiedliche Kategorien eingeteilt. Je nach Kategorie gelten Alters- und weitere Abgabebeschränkungen.
Kleine Kinder sollten keinen Zugang zu Feuerwerkskörpern haben. Ältere Kinder und Jugendliche müssen beim erlaubten Umgang altersgerecht angeleitet und beaufsichtigt werden. Die Hinweise der Hersteller und die geltenden Vorschriften sind stets zu beachten.
5. Löschmittel bereithalten und Brandgefahren beachten
Beim Abbrennen von Feuerwerk sollten geeignete Löschmittel griffbereit sein. Ein Eimer Wasser kann beispielsweise helfen, kleinere Glutreste sicher abzulöschen.
Beachten Sie die Windverhältnisse, halten Sie Abstand zu brennbaren Materialien und entsorgen Sie Feuerwerksreste erst nach vollständiger Abkühlung. Lokale Feuerwerksverbote und behördliche Anordnungen sind verbindlich.
Gut zu wissen: Selbst scheinbar harmlose pyrotechnische Artikel können sehr hohe Temperaturen entwickeln. Die BFU weist darauf hin, dass bereits Wunderkerzen Zündtemperaturen von über 400 Grad Celsius erreichen können.
Praktischer Tipp: Lesen Sie die Gebrauchsanleitung bereits vor dem Anlass vollständig durch. Legen Sie einen sicheren Abschussort fest, kontrollieren Sie die Abstände und halten Sie Wasser bereit. Bei einem Brand gilt in der Schweiz der Feuerwehrnotruf 118.
Weitere Informationen: Hinweise zu Gefahren, Unfallverhütung und Brandschutz finden Sie bei Polizeinews Prävention.
Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion