Auto fährt Schlangenlinien auf der A1: Polizei findet 38-Jährigen schlafend im Wagen

(Kanton St.Gallen SG). In der Zeit zwischen Freitagabend und Sonntagmorgen (1.11.2026) hat die Kantonspolizei St.Gallen sieben Verkehrsteilnehmende angehalten, die alkoholisiert oder fahrunfähig unterwegs waren.

Einer Person war der Führerausweis bereits vorgängig entzogen worden. Alle gelangen bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen zur Anzeige.

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Das Wichtigste auf einen Blick

  • Zeitraum: Freitagabend, 30. Oktober, bis Sonntagmorgen, 1. November 2026.
  • Kontrollen: Sieben alkoholisierte oder fahrunfähige Verkehrsteilnehmende angehalten.
  • Flawil: 58-Jähriger wegen auffälliger Fahrweise kontrolliert; Führerausweis abgenommen.
  • Tübach: 65-Jähriger alkoholisiert unterwegs.
  • Wil: Bei einer 37-jährigen Autofahrerin wurde ein zu hoher Alkoholwert festgestellt.
  • Autobahn A1: 38-Jähriger nach gemeldeter Schlangenlinienfahrt schlafend im Auto angetroffen.
  • Besonderheit: Der 38-Jährige hatte bereits einen Führerausweisentzug.
  • Kaltbrunn: 29-Jähriger mit 0.51 mg/l Atemalkohol; Führerausweis abgenommen.
  • Buchs: 51-Jähriger in angetrunkenem Zustand angehalten.
  • Altenrhein: 32-Jähriger mit zu hohem Alkoholwert kontrolliert.
  • Konsequenzen: Alle sieben Personen werden angezeigt; das Strassenverkehrsamt prüft weitere Massnahmen.

Fahrunfähiger Autofahrer in Flawil kontrolliert

Am Freitag um 20:35 Uhr wurde in Flawil ein 58-jähriger Autofahrer aufgrund seiner auffälligen Fahrweise kontrolliert. Er musste als fahrunfähig eingestuft werden und eine Blut- und Urinprobe abgeben. Der Führerausweis wurde ihm abgenommen.

Alkoholisierte Autofahrende in Tübach und Wil

Am Samstagmorgen kurz vor 2 Uhr wurde an der St.Gallerstrasse in Tübach ein 65-jähriger Autofahrer kontrolliert. Er war in angetrunkenem Zustand unterwegs, die Weiterfahrt wurde ihm für mehrere Stunden untersagt.

Am Samstagmorgen um 5:45 Uhr kontrollierte die Kantonspolizei St.Gallen an der Georg-Rennerstrasse in Wil eine 37-jährige Autofahrerin. Bei ihr wurde ein zu hoher Alkoholwert festgestellt. Die Weiterfahrt wurde ihr untersagt.

Schlangenlinienfahrt auf der A1 – Lenker schläft im Auto

Am Samstagabend kurz nach 22 Uhr meldete eine Autofahrerin der Kantonspolizei St.Gallen, dass auf der Autobahn A1 in St. Gallen ein Auto in Schlangenlinien unterwegs sei. Die ausgerückte Patrouille der Kantonspolizei St.Gallen konnte das signalisierte Auto kurze Zeit später beim Rastplatz Wildhus feststellen. Ein 38-jähriger Mann schlief im Auto. Er musste als fahrunfähig eingestuft werden und eine Blut- und Urinprobe abgeben. Der Mann war zudem bereits mit einem Führerausweis Entzug belegt.

0.51 mg/l Atemalkohol in Kaltbrunn

Am Sonntagmorgen um 3:40 Uhr wurde an der Wildbrunnstrasse in Kaltbrunn ein 29-jähriger Autofahrer kontrolliert. Die beweissichere Atemalkoholprobe ergab einen Wert von 0.51 mg/l. Der Führerausweis wurde dem Autofahrer abgenommen.

Weitere Alkoholfahrten in Buchs und Altenrhein

Anlässlich einer Verkehrskontrolle an der Rheinstrasse in Buchs wurde am Sonntagmorgen kurz vor 6 Uhr ein 51-jähriger Autofahrer angehalten. Er war in angetrunkenem Zustand unterwegs. Die Weiterfahrt wurde ihm untersagt.

Ebenfalls am Sonntagmorgen kurz nach 7 Uhr hielt eine Patrouille der Kantonspolizei St.Gallen an der Dorfstrasse in Altenrhein einen 32.-jähirgen Autofahrer an. Auch bei ihm wurde ein zu hoher Alkoholwert festgestellt. Die Weiterfahrt wurde ihm für mehrere Stunden untersagt.

Alle sieben Personen werden angezeigt

Alle Personen gelangen bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen zur Anzeige. Das zuständige Strassenverkehrsamt prüft allfällige Administrativmassnahmen.

 

Quelle: Kantonspolizei St.Gallen
Bildquelle: Symbolbild © Kantonspolizei St.Gallen


Polizei.news informiert | Alkohol und Fahrunfähigkeit

0.51 mg/l Atemalkohol: Was bedeutet dieser Wert für Autofahrende?

Eine der sieben Kontrollen ergab einen Atemalkoholwert von 0.51 mg/l. Die Zahl wirkt auf den ersten Blick niedrig, liegt aber deutlich über dem gesetzlichen Grenzwert. Entscheidend ist, dass Atemalkohol in Milligramm pro Liter und Blutalkohol in Promille angegeben wird.

1. Atemalkohol und Promille richtig unterscheiden

Für die meisten Motorfahrzeuglenkenden gelten in der Schweiz folgende gesetzlichen Schwellen:

  • Ab 0,25 mg/l Atemalkohol: entspricht dem gesetzlichen Grenzwert von 0,5 Promille Blutalkohol.
  • Ab 0,40 mg/l Atemalkohol: entspricht der Schwelle von 0,8 Promille Blutalkohol. Es liegt eine qualifizierte Alkoholkonzentration vor.

Der in Kaltbrunn gemessene Wert von 0.51 mg/l liegt somit über der Schwelle für eine qualifizierte Alkoholkonzentration. Die rechtlichen Folgen werden von den zuständigen Behörden geprüft.

2. Wann droht ein Führerausweisentzug?

Bei einer erstmaligen schweren Widerhandlung mit mindestens 0,40 mg/l Atemalkohol beziehungsweise 0,8 Promille Blutalkohol beträgt die gesetzliche Mindestentzugsdauer grundsätzlich drei Monate.

Bei niedrigeren Alkoholwerten kommen abhängig von den Umständen eine Verwarnung oder ein Führerausweisentzug infrage. Frühere Widerhandlungen und zusätzliche Verkehrsregelverstösse können zu strengeren Massnahmen führen. Über die konkrete Dauer entscheidet die zuständige Behörde.

3. Fahrunfähigkeit ist nicht immer auf Alkohol zurückzuführen

Auch Medikamente, Betäubungsmittel, starke Müdigkeit oder gesundheitliche Probleme können die Fähigkeit zum sicheren Lenken beeinträchtigen.

Die Polizei kann bei einem entsprechenden Verdacht zusätzliche Abklärungen veranlassen. Dazu gehören unter bestimmten Voraussetzungen Blut- und Urinuntersuchungen. Aus der Anordnung solcher Proben allein lässt sich nicht ableiten, welche Ursache für die Fahrunfähigkeit verantwortlich war.

4. Schlangenlinienfahrt beobachten: So reagieren Sie richtig

Fährt ein Auto deutlich unsicher oder in Schlangenlinien, halten Sie genügend Abstand. Versuchen Sie nicht, das Fahrzeug auszubremsen oder eigenhändig anzuhalten.

Besteht eine konkrete Gefahr für andere Verkehrsteilnehmende, verständigen Sie die Polizei über 117. Hilfreich sind Angaben zur Fahrtrichtung, zur Strasse, zum Fahrzeug und zum beobachteten Verhalten. Telefonieren Sie als fahrende Person nicht selbst mit einem Mobiltelefon in der Hand; lassen Sie nach Möglichkeit eine mitfahrende Person anrufen.

Gut zu wissen: Für Neulenkende mit Führerausweis auf Probe und bestimmte berufliche Fahrten gilt ein strengeres Alkoholverbot. Bereits sehr geringe Alkoholkonzentrationen können deshalb rechtliche Konsequenzen haben.

Praktischer Tipp: Planen Sie die Heimfahrt vor einem Ausgang. Öffentliche Verkehrsmittel, ein Taxi oder eine nüchterne Fahrperson sind sicherer, als nach Alkoholgenuss das eigene Fahrzeug zu benutzen. Auch am nächsten Morgen kann noch Restalkohol vorhanden sein.

Weitere Informationen: Informationen zum Thema Verkehrssicherheit bietet Verkehrsmeldungen Schweiz. Die geltenden Grenzwerte erläutert auch das Bundesamt für Strassen ASTRA.


 

Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion

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