Alkohol am Steuer: Autofahrerin fährt geradeaus über Kreisel – 20'000 Fr. Schaden

(Andermatt UR). Am Donnerstag, 29. Oktober 2026, fuhr die Lenkerin eines Personenwagens mit Tessiner Kontrollschildern von Hospental herkommend in Richtung Kreisel Eiboden in Andermatt.

Aus derzeit unbekannten Gründen fuhr sie geradeaus über den Kreisel.

Polizei.news | Täglich aktuell

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Unfallort: Kreisel Eiboden in Andermatt, Kanton Uri.
  • Zeitpunkt: Donnerstag, 29. Oktober 2026.
  • Fahrzeug: Personenwagen mit Tessiner Kontrollschildern.
  • Unfallhergang: Die Lenkerin fuhr geradeaus über den Kreisel.
  • Atemalkoholprobe: 0.76 mg/l.
  • Führerausweis: Vorsorglich abgenommen.
  • Fahrzeugschaden: Totalschaden von rund 20’000 Franken.
  • Infrastrukturschaden: Höhe noch unbekannt.
  • Unfallursache: Noch nicht geklärt.
  • Ermittlungen: Kantonspolizei Uri.

Beim Unfall wurde niemand verletzt. Am Personenwagen entstand Totalschaden in der Höhe von rund 20’000 Franken.
Die Höhe des Sachschadens an der Strasseninfrastruktur ist derzeit noch nicht bekannt.

Atemalkoholprobe zeigt 0.76 mg/l

Die bei der Lenkerin durchgeführte Atemalkoholprobe ergab einen Wert von 0.76 mg/l. Der Führerausweis wurde ihr vorsorglich abgenommen.

Kantonspolizei Uri ermittelt zum Unfallhergang

Die Kantonspolizei Uri hat die Ermittlungen zum Unfallhergang aufgenommen.

Mehrere Einsatzkräfte vor Ort

Im Einsatz standen das Amt für Betrieb Nationalstrassen, das Amt für Umwelt, ein privates Abschleppunternehmen sowie die Kantonspolizei Uri.

 

Quelle: Kantonspolizei Uri
Bildquelle: Kantonspolizei Uri


Polizei.news informiert | Alkohol am Steuer

Alkohol am Steuer: Diese Grenzwerte gelten in der Schweiz – und das droht bei Verstössen

Alkohol kann die Konzentration, das Reaktionsvermögen und die Fähigkeit zur Einschätzung von Verkehrssituationen beeinträchtigen. Schon geringe Mengen können das Unfallrisiko erhöhen. In der Schweiz gelten deshalb klare Alkoholgrenzwerte. Wer sie überschreitet, muss je nach Höhe der Alkoholkonzentration und weiteren Umständen mit erheblichen rechtlichen Folgen rechnen.

1. Welche Alkoholgrenzwerte gelten?

Bei den meisten Fahrzeuglenkenden gilt eine Atemalkoholkonzentration ab 0.25 mg/l als Fahren in angetrunkenem Zustand. Dies entspricht dem gesetzlichen Grenzwert von 0.5 Promille Blutalkohol.

Ab 0.40 mg/l Atemalkohol liegt eine sogenannte qualifizierte Alkoholkonzentration vor. Der entsprechende gesetzliche Blutalkoholgrenzwert beträgt 0.8 Promille. Es handelt sich um einen schwereren Verstoss gegen das Strassenverkehrsgesetz.

Für bestimmte Personengruppen gelten strengere Regeln. Dazu gehören unter anderem Lernfahrende, Personen mit einem Führerausweis auf Probe sowie bestimmte Berufschauffeure. Für sie gilt grundsätzlich ein Alkoholverbot mit einer gesetzlichen Toleranzgrenze von 0.05 mg/l Atemalkohol.

2. Welche Folgen drohen bei Alkohol am Steuer?

Ab 0.25 mg/l: Eine nicht qualifizierte Alkoholkonzentration kann eine Busse und eine Verwarnung oder einen Führerausweisentzug nach sich ziehen. Die konkreten Folgen hängen unter anderem von früheren Widerhandlungen und weiteren Verkehrsregelverstössen ab.

Ab 0.40 mg/l: Eine qualifizierte Alkoholkonzentration führt grundsätzlich zu einer strafrechtlichen Sanktion sowie einem Führerausweisentzug von mindestens drei Monaten. Bei Vorbelastungen oder weiteren schweren Widerhandlungen können strengere Massnahmen folgen.

Ein Strafverfahren und ein Administrativverfahren sind voneinander zu unterscheiden: Während die Strafbehörden über die strafrechtliche Verantwortung entscheiden, beurteilt die zuständige Administrativbehörde Massnahmen gegen den Führerausweis.

3. Restalkohol: Auch am nächsten Morgen kann es gefährlich werden

Der Körper baut Alkohol nur langsam ab. Wie rasch dies geschieht, hängt von verschiedenen individuellen Faktoren ab. Kaffee, kalte Duschen, Bewegung oder Schlaf beschleunigen den Alkoholabbau nicht zuverlässig.

Nach einem Abend mit grösseren Alkoholmengen kann die Fahrtüchtigkeit deshalb auch am nächsten Morgen noch eingeschränkt sein. Müdigkeit und ungenügender Schlaf können die Beeinträchtigung zusätzlich verstärken.

Wer nicht sicher nüchtern und fahrtüchtig ist, sollte auf das Autofahren verzichten. Auch die vermeintlich kurze Fahrt nach Hause oder zum Einkaufen ist keine Ausnahme.

Gut zu wissen: Die Polizei misst bei Atemalkoholkontrollen den Alkoholgehalt in Milligramm pro Liter Atemluft. Eine solche Messung ist nicht dasselbe wie eine Blutalkoholmessung in Promille. Für beide Messverfahren gelten eigene gesetzliche Grenzwerte.

Ein verbreiteter Irrtum: Wer sich nach einigen Stunden wieder fit fühlt, ist nicht automatisch nüchtern. Das subjektive Gefühl sagt wenig über die tatsächliche Alkoholkonzentration aus.

Praktischer Tipp: Legen Sie bereits vor einem Anlass fest, wie Sie nach Hause kommen. Öffentliche Verkehrsmittel, ein Taxi, eine nüchterne Begleitperson oder eine Übernachtung vor Ort sind sichere Alternativen. Am zuverlässigsten ist es, beim Autofahren ganz auf Alkohol zu verzichten.

Weitere Informationen: Die Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) erläutert die geltenden Alkoholgrenzwerte und deren rechtliche Folgen. Weitere Beiträge zur Verkehrssicherheit finden Sie bei Polizeinews Prävention.


 

Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion

Publireportagen

Empfehlungen