Kanton St.Gallen: Fehlbare Verkehrsteilnehmende

In der Zeit zwischen Freitagnachmittag und Sonntagmorgen (26.5.2024), haben Patrouillen der Kantonspolizei St.Gallen mehrere fehlbare Verkehrsteilnehmende angehalten.

Diese waren entweder alkoholisiert, trotz Entzug des Führerausweises oder fahrunfähig unterwegs. Alle gelangen bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen zur Anzeige.

Freitag, 15:45 Uhr, Gossau, 66-jähriger Autofahrer, in angetrunkenem Zustand unterwegs, Weiterfahrt untersagt

Freitag, 21:50 Uhr, Altstätten, 27-jähriger Autofahrer, trotz Entzug des Führerausweises unterwegs

Samstag, 2:10 Uhr, Buchs, 24-jähriger Autofahrer, beweissichere Atemalkoholprobe ergab einen Wert von 0.56 mg/l, Führerausweis auf der Stelle abgenommen

Samstag, 10:40 Uhr, Kaltbrunn, 88-jähriger Autofahrer in fahrunfähigem Zustand unterwegs, Führerausweis auf der Stelle abgenommen, durch die Kantonspolizei St.Gallen wurde die Entnahme einer Blut- und Urinprobe verfügt

Samstag, 10:45 Uhr, Kaltbrunn, 71-jähriger Autofahrer, in angetrunkenem Zustand unterwegs, Weiterfahrt untersagt

Samstag, 21:15 Uhr, Niederuzwil, 30-jähriger Autofahrer, trotz Entzug des Führerausweises unterwegs

Alle Verkehrsteilnehmenden gelangen bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen zur Anzeige.

 

Quelle: Kantonspolizei St.Gallen
Titelbild: Symbolbild © Kantonspolizei St.Gallen

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