Stadt Freiburg FR: Broyekanal ist wieder für die Schifffahrt geöffnet
VON Polizei.news Redaktion Freiburg Kantonspolizei polizei.news Polizeinews Schiffsunfälle Schweiz Unfälle Verkehr & Katastrophen
Nach der Ölverschmutzung vom vergangenen Freitag konnte der Broyekanal dank der unternommenen Reinigungs- und Sanierungsarbeiten am Montag wieder für die Schifffahrt geöffnet werden.
Zudem konnte das Risiko einer Verschmutzung des Trinkwassernetzes gebannt werden.
Seit Montag, dem 11. Dezember 2023, gegen 11.00 Uhr, ist der Broyekanal wieder für die Schifffahrt geöffnet. Dies ist die Folge der umfangreichen Reinigungs- und Sanierungsarbeiten, die von der Feuerwehr des Ausrückstandorts See Zentrum, dem Amt für Umwelt (AfU) und dem Amt für Wald und Natur (WNA) nach der am Freitag, den 8. Dezember festgestellten Verschmutzung vorgenommen wurden. In den nächsten Tagen werden auf dem Grossen Kanal und dem Bibera-Kanal unter Aufsicht der Feuerwehr weiterhin schwimmende Sperren aufgestellt.
Wir weisen darauf hin, dass dank des schnellen Eingreifens der Feuerwehr die Ausbreitung der Verschmutzung im Neuenburgersee verhindert werden konnte. Auf dem Gelände des Unternehmens, welches für das Ereignis verantwortlich ist, wurde die verschmutzte Erde abtransportiert und die Drainagen von einem spezialisierten Unternehmen, das vom SEN beauftragt worden war, gereinigt. Parallel dazu hat die Feuerwehr die Kanäle gereinigt und saniert sowie das Öl aufgefangen. In den nächsten Tagen wird das Vorhandensein eventueller Schadstoffrückstände überwacht.
Bisher wurde kein Fischsterben festgestellt. Die Wildhüter des WNA fanden jedoch drei tote Schwäne in der Nähe d Kanälen. Sie wurden zur Analyse an das FIWI (Institut für Fisch- und Wildtiergesundheit) in Bern weitergeleitet. In den nächsten Wochen wird ein besonderes Augenmerk darauf gerichtet, die Schäden an der Tier- und Pflanzenwelt zu bewerten.
Das Risiko einer Verschmutzung des Trinkwassernetzes konnte ausgeschlossen werden.
Die Ergebnisse der von der Polizei durchgeführten Untersuchung werden der zuständigen Behörde zur Kenntnis gebracht.
Quelle: Kantonspolizei Freiburg
Titelbild: Symbolbild © Kantonspolizei Freiburg