Kanton Basel-Stadt: Vorsicht vor Betrugsmasche

Immer wieder gelingt es Kriminellen mit unterschiedlichem Tatvorgehen, jüngere und ältere Menschen um hohe Geldbeträge zu betrügen.

Den Tätern wurden in den letzten Tagen rund Fr. 150‘000.00 überwiesen.



Die bisherigen Ermittlungen der Kriminalpolizei der Staatsanwaltschaft ergaben, dass es in den vergangenen Tagen zu zwei vollendeten Betrugsdelikten gekommen war. Die unbekannte Täterschaft telefonierte dabei den Opfern und gab an, bei einer Bank tätig zu sein und mit der Polizei zusammen zu arbeiten. Aufgrund von Unregelmässigkeiten bei der Bank sollten die Geschädigten die Bankzugangsdaten (E-Banking-Zugang mit Passwörtern) bekannt geben. Man wolle damit einen Hackerangriff auf die Bank klären. Bei den Telefongesprächen wurden die Opfer massiv unter Druck gesetzt. Die Täter sprachen schweizerdeutsch. Weitere Angaben zu den Signalementen konnten nicht erhältlich gemacht werden.

Vorsicht ist geboten, wenn:

  • Sie von einer unbekannten Person um ein kurzfristiges Darlehen ersucht werden oder Geld für eine Anzahlung, einen Notfall, eine dringende medizinische Behandlung oder sonstige Unterstützung verlangt wird
  • Personen vorgeben, nahestehende Verwandte zu kennen oder selbst mit Ihnen verwandt bzw. befreundet zu sein
  • Ihnen jemand von einem finanziellen Engpass berichtet, bei welchem nur Sie alleine helfen können
  • Sie jemand bittet, einen grösseren Geldbetrag abzuheben
  • Sie aufgefordert werden, Geld ins Ausland oder einen Ihnen unbekannten Ort zu bringen
  • Ihnen versprochen wird, dass Sie das Geld umgehend zurückerhalten werden
  • Sie aufgefordert werden, ihre Post- oder Bankzugangsdaten anzugeben.

Sollten Sie von Unbekannten in obiger Art und Weise um Geld angegangen werden, bitten wir Sie, unverzüglich die Polizei, Tel. 117, zu verständigen. Haben Sie erst am Bank- oder Postschalter Zweifel an der Rechtmässigkeit dieser Anweisungen, dann vertrauen Sie sich der Schalterbeamtin oder dem Schalterbeamten an.

Die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt erinnert daran, dass weder die Polizei noch Bankangestellte jemanden auffordern, Bankzugangsdaten anzugeben oder Geld bei einer Bank oder einem Finanzinstitut abzuheben.

Weitere Tipps zur Prävention und Empfehlungen finden sich im Flyer der Kantonspolizei Basel- Stadt zu dieser Betrugsmasche und auf der thematischen Webseite der Kantonspolizei Zürich.

Personen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich mit der Kriminalpolizei der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt, Tel. 061 267 71 11, oder mit der nächsten Polizeiwache in Verbindung zu setzen.

 

Quelle: Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt
Titelbild: Symbolbild © Kantonspolizei Basel-Stadt