Kanton Waadt: Spass am See - aber sicher

Mit der Ankunft des Sommers und der schönen Tage möchte die CGN bei den Seebenutzern auf oder in der Nähe der Anlegestellen riskantem Verhalten vorbeugen.

Die CGN, die Kantonspolizei Waadt und die Kantonspolizei Genf empfehlen Bootsfahrern und Schwimmern, sich auf den Wasserflächen des Genfersees verantwortungsvoll und vorbildlich zu verhalten.

Die CGN und die Seebrigade der Kantonspolizei Waadt sowie die Schifffahrtsbrigade der Kantonspolizei Genf arbeiten zusammen, um Unfälle im Zusammenhang mit der Ausübung von Wassersport zu verhindern und Ratschläge zur Nutzung von Wasserfahrzeugen auf den Wasserflächen zu erteilen, insbesondere an Stellen, an denen Schiffe der CGN fahren. Zwischenfälle ereignen sich aufgrund der Unkenntnis der Vorschriften und manchmal aufgrund der Rücksichtslosigkeit von Sportbootfahrern und Badegästen. Jedes Jahr werden mehrere kritische Situationen festgestellt.

Navigation

Aufgrund ihrer Tonnage und der Schwierigkeit zu manövrieren, haben Schiffe in regulären Kursen Vorrang und es ist zwingend notwendig, dass andere Verkehrsteilnehmer ausweichen, wenn sie sich nähern.

Wasserski

Es sollte auch daran erinnert werden, dass Wasserski oder ähnliche Geräte nur mit zwei Personen an Bord des Zugschiffs gefahren werden dürfen, d. h. mit einem Fahrer und einer Aufsichtsperson. Ausserdem ist zu beachten, dass diese Praxis in der Uferzone, d. h. in dem Bereich, der sich bis zu 300 m vom Ufer erstreckt, verboten ist.

Schwimmer, Paddles und Tretboote

In der Nähe der Landungsbrücken werden die Kapitäne der CGN-Schiffe auch häufig mit der Rücksichtslosigkeit von Schwimmern konfrontiert, die sich dem Gebäude nähern oder sich an den Aufbauten der Schaufelräder festhalten, und das sogar, wenn das Schiff noch fährt. Schwimmen ist im Umkreis von 100 m von einem Landungssteg, der im Übrigen kein Sprungturm ist, strengstens verboten. Paddles und Tretboote dürfen sich unter keinen Umständen auf dem Weg zu einem CGN-Schiff befinden. Bei diesen Aktivitäten besteht die Gefahr von Todesfällen oder schweren Verletzungen. Die Schaufelräder erzeugen nicht nur Stösse, sondern auch eine Strömung und einen Wirbel an der Oberfläche und in der Tiefe. Diese Strömung kann so stark sein, dass ein Schwimmer auf den Meeresboden, den Schiffsrumpf oder die Pfeiler der Anlegestelle prallt. Ein Video über das richtige Verhalten beim Paddeln ist auf der Website https://votrepolice.ch/securite-loisirs/paddle/ verfügbar.

Rade de Genève

Die Schifffahrtsbrigade der Genfer Kantonspolizei erinnert daran, dass die Höchstgeschwindigkeit auf der Wasserfläche, die mehr als 300 m vom Ufer entfernt ist, unterhalb einer Linie, die vom Norddamm des Port Noir/SNG bis zum Landungssteg Perle-du-Lac gezogen wird, 30 km/h beträgt. Um die Problematik zu veranschaulichen, wurde zudem ein Präventionsvideo gedreht und über die sozialen Netzwerke verbreitet. Die CGN erinnert insbesondere daran, dass ein Belle Epoque-Schiff der CGN 350 Meter benötigt, um anzuhalten, und eine Kurve mit einem Durchmesser von 500 Metern fährt.

Die Kapitäne der CGN, die Brigade du Lac der Kantonspolizei Waadt und die Brigade de la Navigation der Kantonspolizei Genf werden die Einhaltung der Regeln überwachen. Gegebenenfalls werden Zuwiderhandlungen bestraft.

 

Quelle: Kapo Waadt
Titelbild: Symbolbild (© canadastock – shutterstock.com)